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Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Mindestens 5 % der MitarbeiterInnen eines Unternehmens müssen zum Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Dies ist in § 10 des ArbSchG sowie in der ASR A2.2 festgelegt. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen drohen hohe Bußgelder.

Brandschutzhelfer unterstützen den Brandschutzbeauftragten, helfen bei der Brandbekämpfung von Entstehungsbränden und der Einweisung der eintreffenden Feuerwehr.

Ausbildungsinhalte "Betriebliche Brandschutzhelfer":

• Allgemeine Maßnahmen zur Brandverhütung

• Erläuterung der verschiedenen Löschmittel

• richtige Benutzung von Feuerlöschern

• Unterscheidung der Brandklassen und Gefahren

• Verhalten im Brandfall / Selbstschutz

• Funktion von RWA-Anlagen (Rauch-Wärme-Abzug) und Wandhydranten

• Brandschutzordnung A, B, C

• Praxis: Feuerlöschübung an unserem Flammensimulator mit Übungsfeuerlöschern.

Die Ausbildungen werden nach ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" durchgeführt.

Teilnehmerzahl und Dauer: Maximal sollten an der Ausbildung 10-15 Personen teilnehmen. Die Dauer für die Ausbildung Theorie und Praxis dauert ca. 5 Stunden.

Inhouse-Ausbildung: Die Ausbildungen finden normalerweise bei Ihnen im Unternehmen statt.

Kosten: Wir unterbreiten Ihnen gern ein individuelles Angebot!